Gleichzeitige Tätigkeit bezeichnet die gleichzeitige Aktivität eines Betreibers und externer Unternehmen auf demselben Standort. Diese gleichzeitige Tätigkeit erzeugt Wechselwirkungen, die Sicherheitsrisiken für die Gesundheit am Arbeitsplatz und für die Umwelt mit sich bringen können. Der Präventionsplan (PP) legt die Maßnahmen fest, die jedes Unternehmen ergreift, um diese Risiken zu vermeiden.
Die Gemeinsame Vorabinspektion (GVI) ist die gemeinsame Besichtigung des Arbeitsplatzes mit dem externen Unternehmen. Ziel ist es, den Einsatzbereich festzulegen, Informationen auszutauschen und die Risiken der gleichzeitigen Tätigkeit zu analysieren. Bestehen solche Risiken, legen die Verantwortlichen vor Beginn der Arbeiten gemeinsam einen Präventionsplan fest, in dem die Maßnahmen jedes Unternehmens zur Risikovermeidung beschrieben werden.