Präventionspläne in der Industrie
Was sagen die Vorschriften?

Was ist gleichzeitige Tätigkeit und was ist die Gemeinsame Vorabinspektion (GVI)?

Gleichzeitige Tätigkeit bezeichnet die gleichzeitige Aktivität eines Betreibers und externer Unternehmen auf demselben Standort. Diese gleichzeitige Tätigkeit erzeugt Wechselwirkungen, die Sicherheitsrisiken für die Gesundheit am Arbeitsplatz und für die Umwelt mit sich bringen können. Der Präventionsplan (PP) legt die Maßnahmen fest, die jedes Unternehmen ergreift, um diese Risiken zu vermeiden.

Die Gemeinsame Vorabinspektion (GVI) ist die gemeinsame Besichtigung des Arbeitsplatzes mit dem externen Unternehmen. Ziel ist es, den Einsatzbereich festzulegen, Informationen auszutauschen und die Risiken der gleichzeitigen Tätigkeit zu analysieren. Bestehen solche Risiken, legen die Verantwortlichen vor Beginn der Arbeiten gemeinsam einen Präventionsplan fest, in dem die Maßnahmen jedes Unternehmens zur Risikovermeidung beschrieben werden.

Was ist ein Präventionsplan?

Ein Präventionsplan (PP) ist ein Dokument, das die Risiken im Zusammenhang mit Wechselwirkungen oder gleichzeitiger Tätigkeit identifiziert, wenn ein oder mehrere externe Unternehmen in einem sogenannten Betreiberunternehmen tätig werden.
Die Erstellung dieses Dokuments liegt in der Verantwortung des Betreibers. Es wird gemeinsam mit den externen Unternehmen erstellt, von allen Parteien validiert und unterzeichnet und dem Sozial- und Wirtschaftsausschuss (CSE) zur Verfügung gestellt.
Bei der Besprechung aller Parteien vor Beginn der Arbeiten – der Gemeinsamen Vorabinspektion (GVI) – stellt zunächst jedes Unternehmen sein Vorgehen und die Risikobewertung für das eigene Personal vor. Anschließend wird gemeinsam die Risikoanalyse für die Wechselwirkungen zwischen Betreiber und externen Unternehmen erstellt. Dabei werden Regeln vereinbart, um diese Risiken zu beseitigen oder zu verringern.
Der Präventionsplan ist das offizielle Dokument, das von der Arbeitsinspektion sowie von Arbeitsschutz- und Unfallversicherungsträgern gefordert wird, deren Aufgabe es ist, Berufsrisiken zu verhindern und Unternehmen durch Beratung und Kontrollen zu unterstützen.

Wann muss ein Präventionsplan erstellt werden?

    Gemäß den Arbeitsschutzvorschriften ist die Erstellung eines Präventionsplans in zwei Fällen obligatorisch:
  • Wenn die Gesamtarbeitszeit mindestens 400 Stunden pro Jahr beträgt.
  • Wenn der Einsatz als „gefährlich“ eingestuft wird (siehe Definition in den einschlägigen Vorschriften).

Auch wenn kein Plan verpflichtend ist, empfiehlt sich die Erstellung, um Unfallrisiken zu reduzieren und die Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen zu erleichtern.

Ihre Pflichten im Rahmen des Präventionsplans

Der Präventionsplan verpflichtet sowohl das Nutzerunternehmen (NU) als auch die Fremdunternehmen (FU), die die Arbeiten ausführen.
Der PP gilt für die gesamte Einsatzdauer und ist bei Bedarf zu aktualisieren, um Veränderungen der Arbeitsbedingungen zu berücksichtigen. Beispielsweise bei Nutzung neuer Anlagen oder Geräte oder beim Einsatz neuen Personals im Projekt.
Für wiederkehrende Tätigkeiten im Rahmen eines Jahresvertrags ist auch ein jährlicher Präventionsplan möglich. Dieser darf nicht zu allgemein gehalten sein und ist bei Bedarf zu aktualisieren. Vor jedem Einsatz ist zu prüfen, ob die Risikobewertung noch aktuell ist.

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