Die Grundlage bildet in Deutschland die Norm
DIN VDE 0105-100 ,,Betrieb von elektrischen Anlagen“ sowie die Vorschriften der
DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel). Ergänzend gelten die Vorgaben der
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Diese Regelwerke betonen alle die gleichen Grundprinzipien:
- vorherige Schulung zu elektrischen Gefahren,
- theoretische und praktische Unterweisung,
- regelmäßige Wiederholungsschulungen,
- systematische Überprüfung der Kenntnisse durch den Arbeitgeber.